Wer aktuell auf der Suche nach einer Babyschale oder einem Kindersitz ist, dem wird ein Schlagwort immer wieder über den Weg laufen: i-size. Was bedeutet dieses i-size eigentlich? Und ab wann müssen Kinder im Auto tatsächlich zwingend bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts transportiert werden?
Kindersitze und ihre Zulassung
Alle Kindersitze auf dem europäischen Markt werden auf Grundlage einer Norm zugelassen, die dafür Sorge tragen soll, dass euer Autokindersitz festgelegten Bedingungen entspricht und eure Kinder möglichst sicher im Auto transportiert werden. Dazu durchläuft jeder Kindersitz, bevor er auf den Markt kommt, ein Zulassungsverfahren.
Was ist i-size?
i-size ist ein neuer und verbesserter Standard für Kindersitze. Die zugehörige Verordnung besagt unter anderem, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten rückwärts im Auto transportiert werden müssen und der Kindersitz nicht mehr ab 9 Kilogramm Körpergewicht in Fahrtrichtung gedreht werden darf. Diese Vorschrift entstand aus der Erfahrung heraus, dass Babys überdurchschnittlich oft viel zu früh in vorwärtsgerichtete Kindersitze gesetzt wurden. Dem will i-size entgegenwirken und ebnet damit die Bahn für das verlängerte Rückwärtsfahren in einem Reboarder.
Daneben müssen Kindersitze, die nach i-size zugelassen sind, im Front- und Seitencrash besonders sicher sein. I-size-Kindersitze werden zudem immer mit ISOFIX eingebaut, um das Risiko eines falschen Einbaus zu minimieren und sie werden im Gegensatz zu vorher nicht mehr in Gewichtsbereichen zugelassen. I-size-Kindersitze bzw. ihre Zulassung orientiert sich an der Körpergröße eurer Kinder. So soll vermieden werden, dass Kinder zu früh in den jeweiligen Folgesitz wechseln. Außerdem sind auch i-size-Kindersitze auf ein Maximalgewicht beschränkt, das sich aus dem Gewicht des Kindersitzes und dem eures Kindes erreichnet. Beides zusammen darf 33 Kilogramm nicht überschreiten.
Ziel der Neuregelung ist außerdem, dass in ferner Zukunft jedes Auto mit jedem Kindersitz kompatibel sein wird.
Regelung alt (aber nach wie vor gültig): Die ECE R 44/04
Eine Kindersitz-Norm an sich existiert bereits seit 1993, die Verordnung wird jedoch stetig weiterentwickelt und den aktuellen Sicherheitsstandards angepasst. Die vor dem i-size-Zeitalter zuletzt in Kraft getretene Norm ist die ECE R 44/04, nach der Kindersitze seit dem Jahr 2005 zugelassen werden. Und genau diese wurde nun nach beinahe einem Jahrzehnt überarbeitet und verbessert.
Regelung neu: Die ECE R 129
Im Moment wird parallel zu der nach wie vor geltenden Norm in drei Phasen eine neue Sicherheitsverordnung (ECE R129) entwickelt, deren erster Teil im Juli 2013 bereits in Kraft getreten ist. Aktuell (Stand Mai 2016) wird Phase 2 dieser Norm in Gremien besprochen, so dass davon auszugehen ist, dass die komplette Verordnung erst in ein paar Jahren gelten wird. i-size an sich gilt aber bereits jetzt.
i-size ist Teil der ECE R 129 und bezeichnet den ersten Part der Verordnung, bei dem es um Babyschalen und Kindersitze geht, die mit einem internen Gurtsystem ausgestattet sind und mit Isofix befestigt werden. Alleine „i-size“ ist bereits in Kraft, die Regelungen zu gegurteten Kindersitzen und diejenige zu Folgesitzen von aktuell 15 bis 36 kg in Gruppe 2/3, die mit dem 3-Punkt-Gurt befestigt werden, werden noch bearbeitet und verbessert.
Wie euer eigener Kindersitz zugelassen ist, könnt ihr übrigens am orangefarbenen Prüfetikett direkt am Sitz erkennen:
- Kindersitz, zugelassen nach ECE R 44/04: Die Prüfziffer unterhalb der E-Nummer (Herkunftsland) beginnt mit der „04“. Angegeben ist ein Gewichtsbereich (Foto, links).
- Kindersitz, zugelassen nach i-size: Die Prüfziffer beginnt mit der „129R“. Angegeben ist ein Größenbereich und eine Gewichtsangabe (Foto, rechts).